Allgemeine Geschäftsbedingungen
Urheberrecht und Nutzungsrechte
Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede teilweise oder vollständige Nachahmung ist unzulässig. Sollte nichts anderes vereinbart sein, geben wir auf die von der designerei n°2 entwickelte grafische Leistung (Entwürfe/ Grafiken/ Illustrationen) ein eingeschränktes Nutzungsrecht. Dies bedeutet, daß der Auftraggeber die von der designerei n°2 entwickelten Entwürfe im Sinne des Auftrages und ggf. erteilten Folgeaufträgen nutzen kann.
Werden die Entwürfe außerhalb unseres Vertrages verwendet, d.h. eine andere Agentur/ ein anderer Grafiker beauftragt, so treten wir mit einem Exklusivrecht auf die Entwürfe/ Grafiken/ Illustrationen das eingeschränktes Nutzungsrecht ab. Dies bedarf einer schriftlichen Einverständniserklärung und im Sinne des Auftraggebers der Bereitstellung der Daten in Form eines Datenträgers. Die Kosten für ein Exklusivrecht betragen die Vergütung der Gestaltungsleistung zzgl. 75 %. Sollte vorher ein einfaches Nutzungrecht bestehen, räumen wir Ihnen mit Zahlung von 75% zu der bereits vergüteten Leistung, das Nutzungsrecht auch zu einem späteren Zeitpunkt ein. Das einfache als auch das exklusive Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Vergütung an den Auftraggeber über. Urheberrecht des entwickelten Designs/ der Illustration hat in jedem Fall die designerei n°2.
Vergütung
Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen MwSt. und ohne Abzug. Sollte nichts anderes vereinbart werden, so teilen wir die Vergütungen ab 500,- EURO in Drittelrechnungen. Dabei wird das erste Drittel bei Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt, das zweite Drittel bei der ersten Entwurfsvorlage und das letzte Drittel bei Beendigung des Auftrages bzw. Lieferung der Druckerzeugnisse/ Endprodukte. Wir behalten es uns vor, einen Auftragsstop einzulegen, sollte ohne Absprache die Rechnung nicht fristgemäß gezahlt werden. Der in unserem Angebot/ Kostenvoranschlag aufgeführte Stundenzahl ist ein auf Erfahrung beruhender Richtwert. Sollten wir mehr Stunden für ein Projekt benötigen, so setzen wir Sie darüber in Kenntnis. Zusatzstunden müssen zusätzlich vergütet werden. Wir führen Stundenzettel, in denen der zeitliche Aufwand unserer grafischen Leistung genau dokumentiert wird.
Herausgabe von Daten
Der Designer ist nicht verpflichtet, Daten, Dateien oder Datenträger herauszugeben. Sollte dies gewünscht sein, so ist dies mit der designerei n°2 zu vereinbaren und ggf. gesondert zu vergüten.
Korrekturen, Produktionsüberwachung, Haftung
In der Regel übernimmt die designerei n°2 die Aufbereitung, Überwachung und Datenlieferung des Druckes und der weiterverarbeitenden Produktion. Dies ist bereits in der Vergütung enthalten. Nur einwandfrei von Ihnen abgezeichnete Entwürfe in Form von Daten in den Druck gegeben. Nach Fertigstellung der Produkte (Drucksachen), ist der Auftraggeber verpflichtet, uns 10 einwandfreie Beleg-Exemplare unentgeltlich zu hinterlassen.Die designerei n°2 haftet für die durch die Agentur entstandenen Schäden, z.B. durch Fehldruck durch eine falsch angelegte Farbe, falsch angelegte Formtate etc. Durch das Festlegen der Farbe mit einem genormten Farbfächer, wird die Farbe für den Off-Set-Druck mit dem Auftragnehmer verbindlich festgelegt. Dabei ist jedoch zu beachten, daß die von uns gelieferten Proofs/ Entwürfe digital erstellt werden und daher drucktechnisch bedingt nur annähernd der Endfarbe entsprechen.
Für Inhaltliche oder orthografische Fehler übernehmen wir keine Verantwortung, auch wenn wir Korrektur lesen. Die Endkorrektur und Absegnung des Entwurfes liegt immer beim Auftraggeber.
Mängel, Rügen und sonstige Beanstandungen sind innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich vorzulegen, andernfalls gilt die Ware als einwandfrei geliefert und abgenommen. Bei Folienbeschriftungen gibt es eine Garantie von mindestens 3 Jahren.
Gestaltung und Vorlagen
Das Angebot für ein Projekt enthält je nach Auftrag ein bis drei Vorschläge / Entwürfe, welche mit enstsprechender Stundenzahl veranschlagt werden. Sollten über das Angebot hinaus weitere Entwürfe gewünscht werden, so bedarf dies einer erneuten Kalkulation.
Sollten wir von Ihnen Vorlagen benötigen (bereits vohandene Briefbogen, Logo oder bereits genutzte Fotos etc.), so sind diese zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber versichert dabei, dass er die der Agentur überlassenen Vorlagen frei von Rechten Dritter verwenden darf. Das heißt es ist abzuklären, ob Sie für vorhandene Grafiken oder Bilder die Nutzungsrechte haben und die designerei n°2 diese frei verwenden darf. Anderenfalls kann dies strafrechtlich verfolgt werden. Sollten dennoch Probleme bzgl. des Nutzungsrechtes auftreten, so stellt der Auftraggeber die designerei n°2 von Ersatzansprüchen Dritter frei.
Schlussbestimmungen
Wird ein Punkt in den Geschäftsbedingungen vertraglich abgeändert, so behalten alle übrigen Punkte der AGB ihre Gültigkeit. Der Gerichtsstand ist generell der Gerichtsstand der designerei n°2.
